Der Studenten-Förderverein Gera e.V. hat die Aktion Starterpaket verlängert

Der Studenten-Förderverein Gera e.V. lobt im Rahmen der Aktion „Starter-Paket“ für 20 Studierende, welche nach dem 10. Oktober 2022 ihren Hauptwohnsitz nach Gera verlegen, eine Zusatzunterstützung von 100 Euro aus. Es ist eine einmalige Unterstützung.
Bewilligungszeitraum: ab 1.10.2022 – 31.12.2023 bzw. bis zum 20. vergebenen Starter-Paket
Höhe der finanziellen Zuwendungen: 100 Euro als nicht rückzahlpflichtiger Zuschuss
Anzahl der zu vergebenden Stipendien: für maximal 20 Studierende
Zweckbindung:

a) Hauptwohnsitz Gera
b) Studierender an einer Hochschule


Form der Bewerbung ist die Schriftform.
Bewerbungen in Schriftform sind zu richten an den
Studenten-Förderverein Gera e.V.
Berliner Straße 73
07545 Gera


Bewerbung sind auch zulässig als E-mail an den Studenten-Förderverein unter
info@studenten-gera.de
Auswahlkriterium:
1.) vollständig ausgefüllter Antrag
2.) Nachweis des Hauptwohnsitzes per Kopie der Ummeldebescheinigung der Stadt Gera
3.) Nachweis der Immatrikulation als Studierender an einer Hochschule
4.) Reihenfolge des Antragseingangs
Einzureichende Unterlagen:

Nachweis Ummeldebescheinigung der Stadt Gera (Kopie)

Nachweis Immatrikulationsurkunde oder Studentenausweis (Kopie)
Bewerbungsfrist: ab sofort
Anträge können abgerufen werden unter dem Internetauftritt des Studentenfördervereines unter
Antrag auf Starterpaket
Das Förderprogramm endet spätestens am 31.12.2023
Der Studenten-Förderverein Gera e.V. übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung einer Förderung.
Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Betrages ist ausgeschlossen.

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