Ohrenschmaus in der alten Brauerei 1880 am 26.03.2020

Ohrenschmaus wird auf einen späteren Termin verschoben!

Gemäß § 28 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz — IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) erlässt die Stadt Gera nachfolgende Allgemeinverfügung:

  1. Alle Veranstaltungen, Vergnügungen, Menschenansammlungen und Versammlungen ab 50 Personen werden im gesamten Stadtgebiet Geras untersagt; dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Hierzu gehören insbesondere Tanz- und Sportveranstaltungen sowie Messen und Ausstellungen.
  2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 14. März 2020. Sie ist wirksam bis einschließlich Freitag, dem 10. April 2020.
  3. Die Allgemeinverfügung vom 11. März 2020 ist mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 14. März 2020 aufgehoben.

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